Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt im Wesentlichen §§ 655, 656 Abs. 4 S. 1 RVO a. F. Abs. 1 Nr. 2 ergänzt durch G v. 8.9.2005. Abs. 1 Nr. 4 berichtigt durch 3. WRVG. Abs. 1 Nr. 1a eingefügt, Abs. 2 geändert und Abs. 3 und 4 durch G v. 9.12.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005 aufgehoben. Abs. 1 Nr. 10 geändert durch G v. 5.8.2010; Abs. 1 Nr. 1a neu gefasst durch G v. 5.12.2012; Abs. 1 Nr. 2a eingefügt, Nr. 6 und 11 geändert durch 5. SGB IV-ÄndG.
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