Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie lehnt sich an §§ 560 Abs. 1 S. 5, 562 Abs. 3, 634 Abs. 1 und 2, 635 RVO a. F. an. Abs. 2 geändert durch LPartG mit Wirkung ab 1.8.2001; Abs. 3 S. 2 geändert durch SGB IX. Gesetzeszweck: Regelung des Beginns und Endes des Verletztengeldes.
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