Gesetzliche Unfallversicherung
 

Verwaltungsvereinbarung über die generelle gegenseitige Beauftragung der Unfallversicherungsträger nach Maßgabe von §§ 88 ff. SGB X zur Bearbeitung und Bezahlung fehlgeleiteter Durchgangsarzt- und sonstiger Berichte vom 14. Januar 1991

Lieferung: 02/24