§ 136c SGB VII Betriebsstättenverzeichnis
Vorschrift eingeführt durch das SGB VI-AnpassungsG v. 22.12.2025. Abs. 1 regelt, dass die DGUV als Erweiterung des Zentralen Unternehmerverzeichnis ein Betriebsstättenverzeichnis führt. Im zentralen Unternehmerverzeichnis werden nach § 136a Abs. 1 die Unternehmernummer und die zur Identifizierung des Unternehmens erforderlichen Daten einschließlich aller dem Unternehmen zuzuordnenden Betriebsnummern gespeichert (Kopplung BBNR der BA/ UNR.S).
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