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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 129a SGB VII Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen


    Lieferung: 02/26
    …nicht hergestellt werden, ist der Unfallversicherungsträger im Landesbereich oder im kommunalen Bereich zuständig 5 ). (4) Bei gleicher Kapitalbeteiligung… …2 ) (1) Zur Feststellung der Voraussetzungen für die Zuständigkeit von Unfallversicherungsträgern im Landesbereich oder im kommunalen Bereich sind bei… …Bund und Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Kapitalgesellschaften erfolgt die Festlegung der Zuständigkeit im gegenseitigen Einvernehmen. Das… …von Ländern an Kapitalgesellschaften erfolgt die Festlegung der Zuständigkeit im gegenseitigen Einvernehmen der nach Landesrecht zuständigen Stellen… …im gegenseitigen Einvernehmen durch die jeweils nach Landesrecht zuständige Stelle 6 ). (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten bei sonstigen Unternehmen in… …im Falle gleicher Beteiligung. 6 Abs. 4 und 5: bei gleicher Beteiligung von Ländern oder von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden ist ein gegenseitiges… …. 6: Die Absätze 1 bis 5 sind im Falle der Stimme in einem Organ entsprechend anzuwenden. UV / Erg.-Lfg. 2/26 B 137…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 211 SGB VII Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten


    Lieferung: 03/26
    …Ordnungswidrigkeiten im Bereich der illegalen Beschäftigung. Das Zusammenarbeitsgebot geht über die Verpflichtung zur Amtshilfe (§§ 3 ff. SGB X) hinaus. Insbesondere… …von Ordnungswidrigkeiten arbeiten die Unfallversicherungsträger insbesondere mit den Behörden der Zollverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, den nach… …§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Zweiten Buches zuständigen Trägern oder den nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Trägern, den… …Sozialhilfe und den für den Arbeitsschutz zu- B 496 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten § 211 SGB VII ständigen Landesbehörden zusammen, wenn sich im Einzelfall… …. 2 des Zweiten Buches zuständigen Träger oder einem nach § 6a des Zweiten Buches zugelassenen kommunalen Träger oder einem Träger der Sozialhilfe oder… …Bestimmungen des Vierten und Fünften Buches sowie dieses Buches über die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, soweit sie im Zusammenhang… …. Medizinische und psychologische Daten, die über einen Versicherten erhoben worden sind, dürfen die Unfallversicherungsträger nicht übermitteln 4 ). 1 Vorschrift…
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  • Dokumententyp - Kommentare

    § 131 SGB VII Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen


    Lieferung: 02/26
    …über alle Unternehmensteile haben. Indiz hierfür ist insbesondere die einheitliche Ausübung von Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich… …(Hauptunternehmen, Nebenunternehmen, Hilfsunternehmen), die demselben Rechtsträger angehören, ist der Unfallversicherungsträger zuständig, dem das Hauptunternehmen… …. Die Unfallversicherungsträger können eine abweichende Vereinbarung für bestimmte Arten von Nebenunternehmen oder für bestimmte in ihnen beschäftigte… …Versichertengruppen treffen8 ). 1 Vorschrift ist am 1. 1. 1997 in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen §§ 644, 645 und 647 RVO a. F. Abs. 1 Halbs. 2 eingefügt… …Anwendung des § 131 ist, dass ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile (Haupt-, Neben-, Hilfsunternehmen) umfasst, von denen jedes im Verhältnis zu den… …Der Begriff Gesamtunternehmen wird im Gesetz nicht verwendet. Er hat sich in der Rspr. herausgebildet. Rechtlich handelt es sich dabei um ein… …Unternehmen i. S. d. § 136 Abs. 3. Im Gegensatz dazu sind also das „Hauptunternehmen“, das „Nebenunternehmen“ und das „Hilfsunternehmen“ gerade keine… …Voraussetzungen im Einzelfall sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen, wobei die lebensnahe Betrachtung entscheidet (BSG, 19. 3. 1991, 2 RU… …wirtschaftlichen Schwerpunktes sind der Zweck des Unternehmens, die Zahl der Beschäftigten im jeweiligen Unternehmen, die Höhe der Entgeltsummen und (hilfsweise) der… …Abs. 2). Insoweit kommt dem Hilfsunternehmen eine eigenständige rechtliche Bedeutung zu. 4.3 Unterscheidung zwischen Hilfs- und Nebentätigkeiten, die im…
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