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    § 117 SGB VII Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich


    Lieferung: 04/20
    …UV-Träger im kommunalen Bereich § 117 SGB VII § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich 1 ) 2 ) (1) Soweit die Unfallversicherung im… …die Feuerwehr- Unfallkassen mit den Unfallversicherungsträgern im Landesbereich und im kommunalen Bereich vereinigen. Für die Feuerwehr-Unfallkassen… …Rechtsverordnung für mehrere UV / Erg.-Lfg. 4/18 B 087 SGB VII § 117 Unfallversicherungsträger Gemeinden von zusammen 500 000 Einwohnern einen… …Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich vereinigen6 ). (5) Bei Vereinigungen nach den Absätzen 3 und 4 gilt § 116 Abs. 3 Satz 6 bis 8 entsprechend7 ). 1 Vorschrift… …ist am 1. 1. 1997 in Kraft getreten und löst im Wesentlichen die §§ 656 Abs. 1 und 2, 766 Abs. 3, 656 Abs. 2 S. 2 und 656 Abs. 4 Satz 2 RVO a. F. ab… …durch UVMG. Abs. 5 geändert durch G v. 12. 4. 2012. 2 Gesetzeszweck: Wie beim Land (§ 116), wird die UV im kommunalen Bereich allein von rechtlich… …selbstständigen Trägern ausgeübt; darüber hinaus ist die Errichtung neuer UV-Träger für einzelne Gemeinden im Interesse einer Konzentration im Bereich der UV-Träger… …Vereinigung von Berufsgenossenschaften § 118 SGB VII 5 Im Interesse größerer und leistungsfähigerer Einrichtungen sollen besondere Feuerwehr-Unfallkassen nicht… …mehr neu errichtet werden. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung mehrere Feuerwehr-Unfallkassen mit UV-Trägern im kommunalen und im… …Landesbereich vereinigen. Hierzu gehört z. B. auch die Fusion mit länderübergreifenden Unfallkassen und mit gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den…
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