Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen §§ 619 Abs. 1 und 2, 620 Abs. 4 und 5 RVO a. F. Abs. 1 neu gefasst durch RentenauszahlungsG v. 27.6.2000; Abs. 5 geändert durch 3. WRVG, Abs. 4 S. 1-3 geändert durch HZvNG mit Wirkung v. 22.6.2002; Abs. 1 neu gefasst, Abs. 6 eingefügt durch G. v. 27.12.2003 mit Wirkung v. 1.3.2004. Abs. 4 S. 3 aufgehoben, Abs. 4a eingefügt durch G vom 20.4.2007 mit Wirkung vom 1.5.2007.
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