§ 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
Abs. 1 S. 1: Der BT hat am 25.3.2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Die Feststellung der Beendigung erfordert gleichfalls einen Beschluss des BT; das Wirksamwerden tritt mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein.
Ihr Zugang zur Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesetzliche Unfallversicherung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten € 5,56* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.