Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und löst im Wesentlichen §§ 655 Abs. 4 Satz 2 und 766 Abs. 2 RVO a. F. ab. Abs. 3 S. 2 eingefügt durch HZvNG mit Wirkung v. 1.7.2002 und geändert durch G v. 24.7.2003 (BGBl. I S. 1526); Abs. 3 S. 3 bis 5 eingefügt durch UVMG. Abs. 3 S. 2 ersetzt durch S. 2 bis 5 durch G v. 12.4.2012 (Folgeänderunge zur Aufhebung von § 119).
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